Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Testierunfähigkeit bei Alkoholikern

Ein Alkoholabhängiger kann testierunfähig sein, wodurch sein Testament nichtig ist.

Eine Alkoholabhängigkeit kann zu einer eingeschränkten Willensbildung und damit zur Testierunfähigkeit führen. Das Bayerische Oberste Landesgericht erklärte nämlich auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens das Testament eines Alkoholikers für unwirksam. Dieser änderte seinen letzten Willen, nachdem er bereits wegen der aufgetretenen Symptome alkoholischer Bewusstseinstrübung betreut wurde.

Das Gericht kam daher zu der Überzeugung, dass eine eigene und freie Willensbildung nach der langjährigen Abhängigkeit nicht mehr anzunehmen ist. Die Tragweite seiner Entscheidung, so die Richter, sei dem Testierenden im Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht klar gewesen. Die Enterbung des über fünfzehn Jahre als Erbe vorgesehenen Halbbruders war somit nichtig.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371