Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Verfassungsgerichtsentscheidung zur Erbschaftsteuer

Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Liste der Verfahren veröffentlicht, in denen noch in diesem Jahr eine Entscheidung ergehen soll. Hierzu gehört auch eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Steuersätze in Verbindung mit den Bewertungs- und Befreiungsvorschriften gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Es wird allgemein erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz insoweit für verfassungswidrig erklärt. Dann wäre der Weg frei für Steuererhöhungen. Erwartet werden höhere Bewertungen bei Grundstücken, Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Eine vorgezogene Betriebsübergabe an nahe Angehörige sollte daher jetzt geplant werden.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371