Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuergünstige Kettenschenkung

Eine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten - allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.

Eine Kettenschenkung, also eine Schenkung, bei der der Beschenkte das Erhaltene teilweise oder komplett wieder verschenkt, lohnt sich, wenn Sie die großzügigen Freibeträge zwischen nahen Angehörigen ausschöpfen wollen. Wenn zum Beispiel die Schwiegertochter oder der Schwiegersohn eine Schenkung erhalten soll, bietet sich zur Vermeidung von Schenkungsteuer eine Schenkung an den eigenen Nachwuchs an, der dann an den Ehegatten weiterschenken kann. Die Betonung liegt auf "kann", denn das Finanzamt nimmt in so einem Fall gerne einen Gestaltungsmissbrauch an. Um das zu verhindern, müssen die beiden Schenkungen in jedem Fall unabhängig voneinander sein. Keinesfalls darf die erste Schenkung die Auflage an den Beschenkten umfassen, dass er die Schenkung wieder abtreten muss. Liegt zwischen beiden Schenkungen auch noch eine Schamfrist von ein paar Monaten, wird sich das Finanzamt schwer tun, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371