Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Ersatz für Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen

Für das fristgerecht gekündigte Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich wird momentan ein Sonderabkommen als Ersatz erarbeitet.

Deutschland und Österreich wollen in den nächsten Wochen ein Sonderabkommen schließen, das bis zum 31. Juli 2008 vor der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer schützen soll. Deutschland hatte das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen fristgerecht zum 31. Dezember 2007 gekündigt, weil die Erbschaftsteuer in Österreich ab dem 1. August 2008 wegfallen wird. Das Sonderabkommen soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371