Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Reform des Erbrechts

Nach mehrjährigen Beratungen ist rund ein halbes Jahr nach der Erbschaftsteuerreform nun auch die Reform des Erbrechts abgeschlossen.

Nach mehrjähriger Vorbereitung hat der Bundestag am 2. Juli 2009 den Weg frei gemacht für die Reform des Erbrechts. Ursprünglich sollte die zeitgleich mit der Erbschaftsteuerreform in Kraft treten, doch es gab noch Beratungsbedarf. Steuerlich wirkt sich die Erbrechtsreform zwar nicht aus, für die Testamentsgestaltung dagegen sehr wohl:

Jeder Nachkomme erhält einen Ausgleich für Pflegeleistungen, und zwar auch dann, wenn er nicht dafür auf berufliches Einkommen verzichtet hat.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch entfällt nach und nach über 10 Jahre.

Die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils werden konkretisiert und die Testierfreiheit verbessert.

Die Stundung von Pflichtteilsansprüchen ist für jeden Erben unter erleichterten Voraussetzungen durchsetzbar.

Die Verjährung von erb- und familienrechtlichen Ansprüchen wird weitgehend einheitlich auf die üblichen drei Jahre begrenzt.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371