Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Erbschaftsteuersatz für nahe Angehörige auf dem Prüfstand

Nach nur einem Jahr wird der Steuersatz in der Steuerklasse II wieder gesenkt. Ob der hohe Satz im jahr 2009 verfassungsgemäß war, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.

Vor dem Bundesfinanzhof ist jetzt eine Klage anhängig, in der sich der Kläger gegen den hohen Steuersatz in der Steuerklasse II wendet. Seit Jahresbeginn 2009 müssen Geschwister und deren Kinder mindestens 30 % Erbschaftsteuer zahlen. Dieser hohe Steuersatz verstößt nach Ansicht des Klägers gegen den im Grundgesetz verbürgten Schutz von Ehe und Familie. Dass der Steuersatz von der neuen Regierung nach nur einem Jahr wieder deutlich reduziert wurde, dürfte dem Kläger weiteren Auftrieb geben. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren können andere Betroffene den Bescheid über die Erbschaftsteuer erst einmal offen halten.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371