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Erbfallkostenpauschale f?r Verm?chtnisnehmer

Auch Verm?chtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte k?nnen den Erbfallkostenpauschbetrag in Anspruch nehmen - in bestimmten F?llen sogar in voller H?he.

Den Pauschbetrag f?r Erbfallkosten von inzwischen 15.000 Euro, der die Kosten des Begr?bnisses und der Nachlassregelung abgelten soll, k?nnen auch Verm?chtnisnehmer in Anspruch nehmen. Zwar wird der Pauschbetrag insgesamt nur einmal pro Erbfall gew?hrt und wird deshalb in der Regel unter den Beg?nstigten aufgeteilt. Wenn aber in einem Erbfall nur eine Person unbeschr?nkt steuerpflichtig ist, weil die ?brigen Erben im Ausland leben, unterbleibt eine Aufteilung des Pauschbetrags. In so einem Fall kann diese Person den vollen Pauschbetrag f?r sich allein beanspruchen. Der Bundesfinanzhof hat damit nicht nur dem Finanzamt widersprochen, das in der Gew?hrung des vollen Pauschbetrags eine ungerechtfertigte Beg?nstigung sah, sondern auch ausdr?cklich festgestellt, dass der Pauschbetrag nicht nur von Erben in Anspruch genommen werden kann, sondern ebenso auch von Verm?chtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten.

 
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