Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Begünstigtes Vermögen bei einer Vermietungsgesellschaft

Die Finanzverwaltung bleibt bei ihren bisherigen Kriterien für die Begünstigung von Betriebsvermögen einer Vermietungsgesellschaft.

Bei der Erbschaftsteuer ist Betriebsvermögen begünstigt, während Vermögensverwaltungsgesellschaften normal besteuert werden. Der Bundesfinanzhof war zu dem Ergebnis gelangt, dass die von einer Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte vermieteten Wohnungen nur dann als Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt sind, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung auch Zusatzleistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Die Finanzverwaltung hat nun bekannt gegeben, dieses Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwenden zu wollen. Damit bleibt es weiter dabei, dass eine Vermietungsgesellschaft begünstigtes Betriebsvermögen haben kann, wenn sie über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügt.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371