Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Eigenheimzulage beim Erwerb unter Ehegatten

Beim Erwerb unter Ehegatten ist eine Wohnung oder ein Anteil daran nicht zulagenbegünstigt.

Eine Wohnung oder ein Anteil daran ist nicht zulagenbegünstigt, wenn Sie als Anspruchsberechtigter sie von Ihrem Ehegatten anschaffen. Die Richter des Finanzgerichts Schleswig-Holstein sind der Auffassung, dass in einem solchen Fall keine Eigenheimzulage gewährt werden kann (Aktenzeichen: III 254/99).

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371