Für den Einbau bestimmter energiesparender Anlagen können jährliche Zusatzförderungen von bis zu 500,- DM in Anspruch genommen werden, für Niedrigenergiehäuser 400,- DM. Der Einbau der Maßnahme, die Anschaffung der Wohnung oder die Fertigstellung des Neubaus müssen vor dem 1. Januar 2003 erfolgen.