Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Solarstrom im Aufwind

Mit Sonderprogrammen fördert die Bundesregierung den Aufbau privater Solarstromanlagen. Aus einem Privatmann wird aber nur wegen einer Solaranlage noch kein Unternehmer.

Die Bundesregierung startete Anfang 1999 das sogenannte 100.000-Dächer-Solarstromprogramm. Das Programm hat zum Ziel, rund 100.000 Photovoltaikanlagen mit einer durchschnittlichen Spitzenleistung von 3 kW, d.h. insgesamt rund 300 MW zu installieren. Dazu werden für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen ab einer installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp zinsverbilligte Darlehen gewährt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige. Nähere Informationen dazu gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Allerdings meint das Hessische Finanzgericht, dass aus einem Privatmann noch kein Unternehmer wird, nur weil er den überschüssigen Strom an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Dementsprechend ist er auch nicht berechtigt, die Vorsteuer aus den Herstellungskosten für die Solarstromanlage geltend zu machen. In dem betreffenden Fall hatte der Anlagenbesitzer jährlich Strom für etwa 290 Mark an das lokale Versorgungsunternehmen geliefert und sah sich deswegen als Unternehmer. Dementsprechend wollte er auch rund 12.500 Mark Vorsteuer aus dem Bau der Anlage geltend machen, was ihm aber die Hessischen Finanzrichter verweigerten.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371