Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Schuldzinsenzuordnung bei Eigentumswohnungen

Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.

Wenn Sie Eigentümer einer selbstgenutzten und einer vermieteten Wohnung in einem Gebäude sind, können Sie den Großteil Ihrer aufgenommenen Fremdmittel und die Schuldzinsen der fremdvermieteten Wohnung zuordnen. Voraussetzung ist dabei, dass im Grundbuch für die vermietete Wohnung auf dem zugehörigen Wohnungsblatt ein Darlehen eingetragen ist. Die Rechtsgrundsätze für Doppelhäuser, die eine Aufteilung der Kosten nach Wohn- und Nutzfläche vorsehen, sind hier nicht anzuwenden, da Eigentumswohnungen sonderrechtsfähig sind und selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371