Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für eine Asbestsanierung können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Aufwendungen für Asbest-Sanierungsmaßnahmen an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie vor der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen ein amtliches Gutachten haben erstellen lassen, das eine konkrete Gesundheitsgefahr für Sie und Ihre Familie durch eindringende Asbestfasern nachweist.

 
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