Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Eigenheimzulage auch für Erweiterungen

Auch ein Erweiterungsbau kann durch die Eigenheimzulage begünstigt werden.

Die Eigenheimzulage kann Ihnen auch für einen Erweiterungsbau gewährt werden. Die Bedingungen dafür lassen sich kurz zusammenfassen:

Neuer Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand

Erweiterung einer bereits vorhanden Wohnung

Nutzung zu eigenem Wohnzweck

Unter einer Erweiterung wird das Schaffen von neuem Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand verstanden. Voraussetzung für die Begünstigung Ihres Erweiterungsbaus ist zunächst, dass die Erweiterung einer schon vorhandenen Wohnung zugerechnet werden kann. Förderzweck soll hier nämlich die Begünstigung der Herstellungskosten für Erweiterungen an Ihrer Wohnung sein, deren Wohnfläche Sie vergrößern. Darüber hinaus ist für die Gewährung der Eigenheimzulage Voraussetzung, dass Sie die Wohnung und die Erweiterung zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

 
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