Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Fehlende Überschusserzielungsabsicht

Die Wohnungsvermietung unter Marktmiete kann ein Indiz für fehlende Überschusserzielungsabsicht sein.

Vermieten Sie eine Wohnung zu einem Preis, der deutlich unter der üblichen Marktmiete liegt, kann dies ein Indiz für das Fehlen der Überschusserzielungsabsicht sein, womit das Finanzamt den Verlustabzug aus der Vermietung verweigern wird. Zu diesem Indiz müssen allerdings noch andere Umstände hinzukommen, um die Überschusserzielungsabsicht konkret verneinen zu können. Diese Umstände müssen die gesamte Situation als ungewöhnlich kennzeichnen.

Beispiel: Sie vermieten eine Wohnung an Ihr Kind. Die Miete liegt erheblich unter der Marktmiete. Sie haben zudem die Nebenkostenregelung getroffen, dass die Nebenkosten zwischen Ihnen und Ihrem Mieter einvernehmlich ohne konkrete Aufteilung abgerechnet werden. Eine Regelung über Reinigungs- und Gartenarbeiten wurde überhaupt nicht getroffen.

Ein wie im Beispiel beschriebener Mietvertrag hält dem Fremdvergleich nicht statt. Hier würden die Gesamtumstände für die Verneinung der Überschusserzielungsabsicht sprechen, da ein krasses Missverhältnis zwischen den Kosten der Anschaffung bzw. Herstellung der Wohnung und der vereinbarten Miete besteht.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371