Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Schuldzinsen nach Aufgabe der Vermietertätigkeit

Schuldzinsen können auch noch nach Aufgabe der Vermietertätigkeit Werbungskosten sein.

Nachdem der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2005 entschieden hatte, dass Schuldzinsen, die nach der Aufgabe der Vermietertätigkeit gezahlt werden, als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sein können, hat sich nun auch die Finanzverwaltung dieser Auffassung angeschlossen: Das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass der Zusammenhang mit der Einkunftsart auch nach der Aufgabe der Vermietungstätigkeit besteht, wenn mit dem Darlehen sofort abziehbare Aufwendungen finanziert werden.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371