Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Grundstücksschenkung innerhalb einer Personengesellschaft

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen und dem damit verbundenen Grundbesitz an Mitgesellschafter unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Erwerben Sie als Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen zu Alleineigentum, indem Ihnen die anderen Gesellschafter ihre Anteile schenken, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in Ihr Alleineigentum grunderwerbsteuerfrei. Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist lediglich, dass Sie bereits vorher am Vermögen der Gesamthand beteiligt waren. Beachten Sie jedoch, dass die Steuerfreiheit hinsichtlich der Grunderwerbsteuer nicht auch die Schenkungsteuer ausschließt! Liegt eine gemischte Schenkung vor, ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nur auf den unentgeltlichen Teil des Erwerbs anwendbar. Der entgeltliche Teil des Erwerbs unterliegt dann grundsätzlich der Grunderwerbsteuer.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371