Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Erbbauzinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass Erbbauzinsen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind.

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, da es sich um Einkünfte aus der zeitlich begrenzten, entgeltlichen Überlassung unbeweglichen Vermögens zum Gebrauch oder zur Nutzung handelt. Es liegt ein befristetes Nutzungsverhältnis vor, das während der Laufzeit des Erbbaurechts auf den fortdauernden Austausch von Leistungen gerichtet ist. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen steht dieser Beurteilung nicht entgegen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371