Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkünfteerzielungsabsicht bei erheblicher Fremdfinanzierung

Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.

Darlehenszinsen für ein Mietobjekt können steuerlich nur dann geltend gemacht werden, wenn trotz der Fremdfinanzierung über längere Dauer ein Überschuss der Mieteinnahmen zu erwarten ist. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Eigentümer nicht nur die Herstellungskosten des Vermietungsobjekts, sondern auch anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert, wodurch erhebliche Zinsen aufgelaufen sind, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse ersichtlich war. Mit dem Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht entfällt zugleich auch die Möglichkeit, die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen zu können.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371