Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Barzahlung verhindert die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Nur eine unbare Zahlung garantiert, dass das Finanzamt später die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen gewährt.

Vereinzelt hatten schon Finanzgerichte so entschieden, jetzt hat der Bundesfinanzhof diese Auffassung bestätigt: Barzahlung führt dazu, dass die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann. Nur bei unbarer Zahlung können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. In dieser Vorgabe sieht der Bundesfinanzhof weder einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte allgemeine Handlungsfreiheit noch gegen das Gleichheitsprinzip. Der Gesetzestext selbst sah von Anfang an eine unbare Zahlung als Voraussetzung vor. Damit sollte sichergestellt werden, dass die beim Leistungsempfänger abzugsfähige haushaltsnahe Dienstleistung vom Leistungserbringer auch versteuert wird.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371