Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?

Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden sind keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und damit nur als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.

Immer wieder gibt es mit dem Finanzamt Streit um die Frage, ob eine bestimmte Dienstleistung nun als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung zu qualifizieren ist. Für den Fall von Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass es sich nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, für die ein Anspruch auf die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen besteht.

 
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