Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle

In den Bundesländern, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, haben die Immobilieneigentümer bis Mitte 2024 in 13 % der Fälle Einspruch eingelegt.

Gegen 13 % aller Grundsteuer-Feststellungsbescheide wurde bis Mitte 2024 Einspruch erhoben. Diesen Wert nennt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag. Dabei wurden jedoch nur die Länder berücksichtigt, die das Bundesmodell bei der Grundsteuerreform anwenden. Auch wenn in den anderen Bundesländern ebenfalls zahlreiche Einsprüche eingelegt wurden, gibt es keine Informationen dazu, ob die Einspruchsquoten in den Ländern mit eigenen Grundsteuermodellen höher oder niedriger ausfallen als beim Bundesmodell.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371