Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung

Während sich der Bund eine großzügige Fristverlängerung genehmigt, ist für die meisten Immobilieneigentümer die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 31. Januar 2023 abgelaufen.

Nachdem bis zum Ende der ursprünglichen Abgabefrist am 31. Oktober 2022 noch nicht einmal die Hälfte aller Feststellungserklärungen zur Grundsteuer vorlag, haben alle Bundesländer die Frist einmalig um drei Monate, also bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Wenige Tage vor Ablauf dieser Frist fehlte immer noch rund ein Drittel der Erklärungen, weshalb sich Bayern im Alleingang zu einer weiteren Fristverlängerung um drei Monate bis zum 30. April 2023 entschlossen hat. In allen anderen Bundesländern ist die Frist jedoch abgelaufen, wobei noch nicht klar ist, wie viele Erklärungen noch "in letzter Minute" abgegeben wurden.

Fest steht nur, dass immer noch mehrere Millionen Feststellungserklärungen ausstehen, und dass allen Immobilieneigentümern, die die Frist versäumt haben, ein Verspätungszuschlag aufgebrummt werden kann. In der Regel werden die Finanzämter jedoch erstmal nur an die Abgabe erinnern und auf die Festsetzung eines Verspätungszuschlags verzichten, wenn die Abgabe zeitnah nachgeholt wird. Die Bundesregierung hat sich derweil selbst eine großzügige Fristverlängerung genehmigt und gibt viele Grundsteuererklärungen für Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September 2023 ab. Das betrifft jedoch vor allem Objekte, die ohnehin von der Grundsteuer befreit sind. Für die steuerpflichtigen Liegenschaften sollen die Steuererklärungen dagegen bis Ende März erledigt sein.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371