Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Winterdienst auf Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ist der Bundesfinanzhof der Meinung, dass die Grenzen des Haushalts für den Steuerbonus nicht grundsätzlich an der Grundstücksgrenze enden.

Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem Grund geleistet werden, als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein kann. Es muss sich aber um Tätigkeiten handeln, die sonst üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden, z. B. der Winterdienst.

 
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