Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Anfang | << | 13 14 15 16 17 [18] 19 20 21 22 23 | >> | Ende

Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Für ein Kind, das nach der ersten Berufsausbildung nur berufsbegleitend studiert, besteht kein Kindergeldanspruch mehr.
Auch für verheiratete Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld - unabhängig vom Einkommen des Ehepartners.
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Fassung seiner Vorgaben für die Steuerbegünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Minijobs veröffentlicht.
Mit einem Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium Details zum Familienleistungsausgleich für Lebenspartnerschaften
Selbst ärztlich verordnete Diätverpflegung, die notwenidg ist, um Medikamenteneinnahme zu vermeiden, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, wann Pflegeleistungen und Heimunterbringung als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.
Behandlungskosten für eine Berufskrankheit könnten als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings sieht das Finanzgericht München zumindest ein Burn-Out-Syndrom nicht als reine Berufskrankheit an.
Für die Zukunft sind Verfahrenskosten aus Zivil- und anderen Prozessen zwar nicht mehr abziehbar, bis einschließlich 2012 bleibt die Abziehbarkeit aber weiter umstritten.
Neben kleineren Änderungen an verschiedenen Stellen ist es vor allem das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, das die meisten Steuerzahler früher oder später betreffen kann.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371