Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Kein Kindergeld während Urlaubssemester

Während eines Urlaubssemesters Ihres Kindes haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.

Wenn Ihr Kind an einer Deutschen Universität eingeschrieben ist, dann befindet es sich in der Ausbildung, und Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch auf Kindergeld entfällt aber, wenn Ihr Kind sich ein Urlaubssemester nimmt. Begründet wird der Wegfall des Anspruchs damit, dass ein Student sich während eines Urlaubssemesters nicht in der Ausbildung durch die Universität befindet. Das Urlaubssemester ist vielmehr eine förmliche Unterbrechung der Ausbildung. Ein Sonderfall ist das Auslandspraktikum: Hier besteht Ihr Anspruch auf Kindergeld weiter.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371