Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Verbesserte Familienförderung

Seit dem 1. Januar gilt die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs.

Am 1. Januar 2002 trat die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs in Kraft. Da die Änderungen recht umfangreich sind, wollen wir Ihnen hier noch einmal einen Überblick geben:

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde von 138 auf 154 Euro erhöht.

Der Kinderfreibetrag wurde von 3564 auf 3648 Euro angehoben.

Erwerbsbedingte Aufwendungen für Kinderbetreuung, die 1548 Euro übersteigen, können von nun an bis zu weiteren 1500 Euro als außergewöhnliche Belastungen angeführt werden.

Für volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, können Sie außerhalb des Familienleistungsausgleichs einen Sonderbedarf in Höhe von 924 Euro geltend machen.

Der Ausbildungsbedarf wurde in den neuen einheitlichen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung einbezogen. So wird sichergestellt, dass Ihren Kindern bis zum Anschluss ihrer Ausbildung Kindergeld gewährt wird und Freibeträge in einheitlicher Höhe genutzt werden können.

Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse wurde gestrichen.

Der Haushaltsfreibetrag wird sozialverträglich abgeschmolzen.

 
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