Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Kein Kindergeld nach Heirat des Kindes

Der Kindergeldanspruch entfällt grundsätzlich mit der Heirat Ihres Kindes ab dem auf die Heirat folgenden Monat.

Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich noch in der Berufsausbildung befindet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass Ihr Kind nicht mehr Einkünfte als den gesetzlich bestimmten Grenzbetrag hat. Liegen in einem Monat nicht die für eine Berücksichtigung des Kindergeldanspruchs notwendigen Voraussetzungen vor, ermäßigt sich der Grenzbetrag um 1/12. Heiratet Ihr volljähriges Kind, erlischt der Kindergeldanspruch grundsätzlich ab der Eheschließung. Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes, die auf den Heiratsmonat und die Folgemonate entfallen, sind nicht anzurechnen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371