Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst

Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.

Leistet Ihr Kind seinen gesetzlichen Grundwehrdienst ab, so haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für den Fall, dass durch die Aufnahme des Grundwehrdienstes eine Berufsausbildung unterbrochen wurde. Sie können allerdings für dieses Kind Kindergeld erhalten, wenn es über das 21. Lebensjahr hinaus arbeitslos ist oder eine Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus absolviert - längstens jedoch entsprechend der Dauer des Grundwehrdienstes.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371