Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Änderungen auch für Familien

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.

Durch die Anhebung des Grundfreibetrags (steuerfreies Existenzminimum) steigt auch die kindergeldschädliche Einkommensgrenze von 7.188 auf 7.680 Euro. Liegen die Einkünfte eines volljährigen Kindes über diesem Grenzbetrag, so wird kein Kindergeld mehr für das Kind gezahlt.

Analog wird auch die Einkommensgrenze beim Unterhaltsfreibetrag von 7.188 auf 7.680 Euro angehoben. Außerdem entfällt ab 2004 der Haushaltsfreibetrag und wird durch einen Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro ersetzt.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371