Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Geänderte Wahl der Veranlagungsart als rückwirkendes Ereignis

Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.

Haben Sie und Ihr Ehegatte sich für die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer entschieden, so haben Sie bis zur Bestandskraft Ihres Bescheids noch die Möglichkeit, die getrennte Veranlagung zu wählen. Sie werden dann getrennt veranlagt - auch wenn Ihr Ehegatte bereits einen Zusammenveranlagungsbescheid erhalten hat, der inzwischen bestandskräftig ist.

Der Bundesfinanzhof stuft Ihren Antrag auf getrennte Veranlagung als rückwirkendes Ereignis gegenüber dem Bescheid Ihres Ehegatten ein. Entsprechend beginnt die neu laufende Festsetzungsfrist gegenüber Ihrem Ehegatten mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie den Antrag auf getrennte Veranlagung gestellt haben.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371