Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Allergiebettzeug und -matratzen als außergewöhnliche Belastung

Mit einem vorher eingeholten amtsärztlichen Attest sind auch Allergiebettzeug und -matratzen als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Anders als Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle zählen Allergiebettzeug und entsprechende Matratzen für Hausstauballergiker nicht automatisch als Heilmittel, die das Finanzamt auch ohne Nachweis als außergewöhnliche Belastung anerkennt. Die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung muss also durch ein amtsärztliches Attest vor dem Kauf nachgewiesen werden. Eine Empfehlung vom behandelnden Facharzt genügt nicht.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371