Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten

Wegen eines Musterverfahrens wird die Steuer in Hinsicht auf die beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten nur noch vorläufig festgesetzt.

Beim Bundesfinanzhof ist jetzt ein Musterverfahren zum Abzug von Kinderbetreuungskosten anhängig. Die Kläger wollen prüfen lassen, ob die Abzugsbeschränkung verfassungsgemäß ist. Die Finanzverwaltung hat diesen Punkt bereits in ihren Katalog der Vorläufigkeitsvermerke aufgenommen. Soweit Sie auch von der Abzugsbeschränkung betroffen sind, sollten Sie daher prüfen, ob auch Ihr Steuerbescheid den Vorläufigkeitsvermerk enthält und andernfalls Einspruch mit Hinweis auf das Verfahren einlegen.

 
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