Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Kindergeld für im Ausland studierende Kinder

Aufenthalte vor Beginn oder nach Ende des Studiums zählen nicht bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer in Deutschland, soweit diese Dauer für den Kindergeldanspruch relevant ist.

Hängt die Kindergeldberechtigung davon ab, dass das im Ausland studierende Kind seinen inländischen Wohnsitz beibehalten hat, kommt es oft auf die Dauer seiner Aufenthalte im inländischen Elternhaus an. Dazu zählen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nur die Unterbrechungen des Auslandsaufenthaltes während des Studiums. Die Dauer der Inlandsaufenthalte vor dem Beginn oder nach dem Ende des Studiums spielt dagegen keine Rolle.

 
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