Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Nur die nicht durch Versicherungen erstatteten Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Nach Meinung des Bundesfinanzhofs sind Pflegekosten nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie auch selbst getragen werden. Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung und das von einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung gezahlte Pflegetagegeld sind also von den Kosten abzuziehen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371