Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Splittingtarif

Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.

Die Besteuerung einer alleinerziehenden Mutter nach dem Grundtarif ist verfassungsgemäß. Den Bundesfinanzhof konnte keines der Argumente, das die verwitwete Mutter vorbrachte, davon überzeugen, dass auch Alleinerziehende Anspruch auf den Splittingtarif haben sollten. Weder der Schutz der Familie noch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würden den Anspruch rechtfertigen, meinen die Richter.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371