Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Sterbegeld ist nicht steuerpflichtig

Der Bestattungskostenzuschuss einer Versorgungseinrichtung ist kein steuerpflichtiges Einkommen.

Ein als Zuschuss zu den Bestattungskosten von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gewährtes Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Anders als das Finanzamt sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg das Sterbegeld nicht als kapitalisierte wiederkehrende Bezüge an, die einkommensteuerpflichtig wären. Das Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof aber Revision eingelegt.

 
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