Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Schulgeld an schweizerische Privatschule nicht abziehbar

Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.

Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. In diesem Verbot sieht der Bundesfinanzhof keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit, denn das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen in der EU oder im EWR. Nur wenn die Privatschule eine staatlich genehmigte Ersatzschule oder eine anerkannte Ergänzungsschule wäre, käme ein Abzug auch bei dem in der Schweiz gezahlten Schulgeld in Frage.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371