Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Anfang | << | 45 46 47 48 49 [50] 51 52 53 54 55 | >> | Ende

Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.
Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, das auch teilweise privat genutzt wird, sind prinzipiell nicht abziehbar.
Zahlt ein Arbeitnehmer erst im Folgejahr zuviel erhaltenen Arbeitslohn zurück, so muss er diesen Betrag zunächst versteuern und kann ihn erst im Jahr der Rückzahlung wieder als Ausgabe geltend machen.
Wenn ein Ehepaar umzieht, bei dem beide Ehegatten berufstätig sind, darf die Finanzverwaltung nicht die entsprechenden Fahrzeitveränderungen beider Ehegatten saldieren.
Für die Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung ist neben der Anzahl auch die Dauer von Familienheimfahrten relevant.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Auch bei ungewöhnlichen Dienstzeiten gibt es die Entfernungspauschale nur einmal am Tag.
Auch auf eine Abfindung, die erst nach dem Kirchenaustritt geflossen ist, wird noch anteilige Kirchensteuer fällig.
Dauert eine Weiterbildungsmaßnahme länger als drei Monate, dann wird die Fortbildungsstätte spätestens nach dieser Zeit zur regelmäßigen Arbeitsstätte.,
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371