Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer können auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen.

Wenn Sie nicht der Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer unterliegen, können Sie trotzdem als Arbeitnehmer auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden. Ein solcher Antrag kann auch in einer abgegebenen Einkommensteuererklärung bestehen. Er ist bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahrs zu stellen, also beispielsweise für das Jahr 2001 bis 31. Dezember 2003. Dabei ist zu beachten, dass diese Frist eine gesetzliche Ausschlussfrist ist, die nicht verlängert werden kann - weder durch eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, noch durch einen Schätzungsbescheid.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371