Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Abfindung auch bei gerichtlichem Vergleich steuerfrei

Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.

Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann auch vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich erfolgen. Im Rahmen eines solchen Vergleichs kann neben der Bestätigung der Kündigung auch eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vereinbart werden. Diese Abfindung ist dann innerhalb des gesetzlichen Rahmens steuerfrei. Eine Tarifermäßigung hinsichtlich des Betrags, der den steuerfreien Betrag übersteigt, wird allerdings nicht gewährt, wenn Sie für die Ursachen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses selbst verantwortlich sind.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371