Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Befristete Entsendung von Arbeitnehmern

Der Abzug von Werbungkosten oder deren Erstattung durch den Arbeitgeber eines an ein verbundenes Unternehmen entstandten Arbeitnehmers hängt davon ab, ob ein eigenständiger Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen besteht.

Entsendet ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zeitlich befristet an ein verbundenes Unternehmen, kommt es auf Details an: Ruht das bisherige Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer schließt mit dem neuen Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag, gilt der neue Betrieb von Anfang an als regelmäßige Arbeitsstätte. Aufwendungen des Arbeitnehmers können dann nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden. Kommt dagegen kein separater Arbeitsvertrag zustande, ist das verbundene Unternehmen auch keine regelmäßige Arbeitsstätte. Für Unterbringungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen gelten dann die Grundsätze der Auswärtstätigkeit.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371