Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Änderungen für Familien und Privatpersonen

Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.

Die Steuerzahler können sich wegen der Inflationsanpassung der Einkommensteuer über ein paar Euro mehr im Geldbeutel freuen. Bei Gutverdienern wird die Ersparnis allerdings leicht von höheren Sozialversicherungsbeiträgen aufgezehrt.

Freibeträge: Zum 1. Januar 2017 wurde das steuerfreie Existenzminimum von 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben. Neben dem Grundfreibetrag wird auch der Kinderfreibetrag erhöht, und zwar um 108 Euro auf 7.356 Euro.

Kindergeld: Als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrags steigt auch das Kindergeld um monatlich 2 Euro je Kind.

Kinderzuschlag: Eine Erhöhung um monatlich 10 Euro auf 170 Euro kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

Unterhaltshöchstbetrag: Der Unterhaltshöchstbetrag wird für 2017 auf 8.820 Euro erhöht. Die Erhöhung entspricht der Anhebung des Grundfreibetrags und führt dazu, dass künftig höhere Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigt werden können.

Kalte Progression: Zum Ausgleich der 2016 entstandenen kalten Progression werden die Eckwerte des Steuertarifs um die geschätzte Inflationsrate für 2016 in Höhe von 0,73 % erhöht.

 
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