Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten für 2016 und 2017 angehoben.

Die Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind innerhalb gewisser Grenzen steuerlich abziehbar. Um der Preisentwicklung Rechnung zu tragen hat das Bundesfinanzministerium nun die maßgeblichen Pauschalen und Höchstbeträge angehoben. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt demnach für Ehe- und Lebenspartner 1.493 Euro, wenn der Umzug nach dem 1. März 2016 abgeschlossen wurde. Bei einem Umzug, der nach dem 1. Februar 2017 endet, gilt eine Pauschale von 1.528 Euro. Für Alleinstehende gilt eine Pauschale von 746 Euro ab 1. März 2016 und von 764 Euro ab 1. Februar 2017. Diese erhöht sich für Kinder, Verwandte und andere abhängige Personen um 329 Euro pro Person ab 1. März 2016 oder 337 Euro ab 1. Februar 2017. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind steigt ab 1. März 2016 auf 1.882 Euro und zum 1. Februar 2017 dann auf 1.926 Euro.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371