Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuerentlastungen angekündigt

Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.

Angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen kann sich der Bundesfinanzminister nicht mehr länger der Forderung nach einer Steuerentlastung erwehren. Er hat daher angekündigt, zum 1. Januar 2016 das immer wieder diskutierte Thema der "kalten Progression" anzugehen. Dazu soll der Steuertarif entsprechend der Inflationsrate modifiziert und jeweils alle zwei Jahre erneut angepasst werden. Für die Steuerzahler fällt die Entlastung allerdings überschaubar aus - in der Regel wird die Steuerersparnis kaum über zwei bis fünf Euro pro Monat hinausgehen. Steigt die Inflationsrate wieder, kann aber auch die Entlastung höher ausfallen. Darüber hinaus haben die Spitzen der Regierungskoalition schon im April eine Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beschlossen. Dieser soll von 1.308 Euro um 600 Euro auf 1.908 Euro für das erste Kind angehoben werden.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371