Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Pauschbeträge für Auslandsreisen

Zum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst.

Zum Jahreswechsel sind wieder einmal die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten angepasst worden. Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Tabelle veröffentlicht. Unter den deutschen Nachbarländern ergeben sich Änderungen bei den Niederlanden und Dänemark. Für die großen europäischen Staaten (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien) bleiben die Beträge unverändert.

 
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