Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

02.10.2018

Baukindergeld des Bundes und Bayerische Eigenheimzulage

Baukindergeld gilt als Fördermaßnahme des Bundes für Familien, Eigentum zu erwerben oder zu bauen. Der Freistaat Bayern hat dazu ein eine eigene Zulage geschaffen, das sogenannte Baukindergeld Plus. Die Voraussetzungen für die beiden Zuschüsse entsprechen sich weitgehend.

Eine hilfreiche Homepage hat die Bayerische Landesbodenkreditanstalt eingerichtet. www.bayernlabo.de  

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Baukindergeld und Baukindergeld Plus gilt als Fördermaßnahme für Familien, Eigentum zu erwerben oder zu bauen.
  • Berechtigte Familien erhalten 1.200 Euro pro Jahr pro Kind für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren als Baukindergeld und 300 Euro als Baukindergeld Plus.
  • Die Einkommensgrenze für die geplante Förderung liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind.
  • Die Förderung ist rückwirkend vom 01.01.2018 an erhältlich.
  • Wer für 2018 einen Antrag stellen will, muss dies spätestens zum 31.12.2018 getan haben.
 

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