Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Personal, Arbeit und Soziales

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Eine Bildschirmarbeitsbrille für einen Arbeitnehmer kann als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Neben den Belangen des Versorgungsempfängers ist beim Ermessen über eine Betriebsrentenanpassung auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Rückstellungen für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall können nicht gebildet werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.
 

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